ACHTUNG – AKTUELLE MASSNAHMEN DES SENATS

Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa:

“Gottesdienste bleiben nach wie vor vom grundsätzlichen Veranstaltungsverbot ausgenommen. Sie dürfen allerdings nur unter strikter Einhaltung der im Hygienerahmenkonzept beschriebenen Maßnahmen www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung durchgeführtwerden (§ 9 Absatz 3 in Verbindung mit § 7 der Verordnung sowie Abschnitt Religiös-kultische Veranstaltungen im Hygienerahmenkonzept)…”

Abt. III – Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (BKRW)

Das Hygienekonzept des Berliner Senats: hygienerahmenkonzept-neu_20201216.pdf